Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen im In- und Ausland, die vom Bergischen Zahnärzteverein veranstaltet werden. Wird eine Veranstaltung vom Bergischen Zahnärzteverein lediglich vermittelt und die Organisation dieser Veranstaltung von einem Dritten übernommen, so gelten die Geschäftsbedingungen dieses Dritten.
2. Anmeldung zu Veranstaltungen
Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen schriftlich eingereicht werden und sind erst nach Bestätigung durch den Bergischen Zahnärzteverein gültig. Die erforderliche Teilnahmegebühr ist durch einen Verrechnungsscheck oder eine Einzugsermächtigung der Anmeldung beizufügen. Ohne Scheck über die korrekte Höhe der Teilnahmegebühr oder Einzugsermächtigung kann keine Bestätigung erfolgen. Der Bergische Zahnärzteverein behält sich den Zeitpunkt der Einlösung des Schecks bzw. der Lastschrift vor. Ist eine Anmeldefrist genannt und die Anmeldung erfolgt nach Ablauf dieser Frist, so kann eine Nachmeldegebühr in Höhe von 10% erhoben werden.
3. Mitglieder und Nichtmitglieder
Sind unterschiedliche Teilnahmegebühren für Mitglieder und Nichtmitglieder vorgesehen, so gelten die Mitgliederpreise auch für Mitarbeiter(innen), deren Arbeitgeber Mitglied des Vereins ist. Diese Regelung gilt nur für ZFA, ZMF, ZMV, DH, sowie für angestellte Zahntechniker - nicht jedoch für angestellte Zahnärzte.
Beantragt ein Nichtmitglied zeitgleich mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung die Mitgliedschaft im Bergischen Zahnärzteverein, so gelten für ihn die Mitgliederpreise.
Mitglieder kooperierender Gesellschaften werden wie Mitglieder des Bergischen Zahnärztevereins behandelt.
4. Haftung bei Absage der Veranstaltung
Der Bergische Zahnärzteverein erstattet die Teilnahmegebühr bei Absage der Veranstaltung von Seiten des Veranstalters. Zinsen werden nicht erstattet.
5. Rücktritt von einer Anmeldung
Tritt ein Teilnehmer von seiner Anmeldung zurück, so ist der Zeitpunkt des Rücktritts für die Folgen entscheidend. Bei einem Rücktritt vor Ende der Anmeldefrist wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach Ablauf der Anmeldefrist wird die Teilnahmegebühr zu 80% zurückerstattet, wenn kein Ersatzteilnehmer genannt wird.
6. Rücktritt von einer Studienfahrt
Erfolgt ein Rücktritt von einer Studienfahrt (Exkursion) so gelten die unter 5. genannten Bedingungen mit folgender Einschränkung: Die Kosten für Hotelzimmer, Verzehr, Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugtransfers können maximal nur in der Höhe erstattet werden, in der das jeweilige Transport-, Hotel- oder Gastronomie-Unternehmen die entstandenen Kosten zurückerstattet.
7. Bestellung von Waren
Bei der Bestellung von Waren, telefonisch, schriftlich oder per Internet bleibt die Ware bis zum Eingang der Zahlung Eigentum des Bergischen Zahnärztevereins. Bei Bestellung über das Internet kommt ausschließlich das Lastschriftverfahren zur Anwendung.
8. Haftung
Der Bergische Zahnärzteverein ist kein Reiseveranstalter und haftet nicht bei Ansprüchen nach Reiserecht. Bei Postversand von Waren haftet der Verein nicht für Transportschäden.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wuppertal.