Holzer Straße 33 | 42119 Wuppertal
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Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Nachweis über eine Genesung, die mindestens 28 Tage und maximal drei Monate zurück liegt (Bescheinigung über positiven PCR-Test, Bescheinigung über durchgemachte Infektion etc.) oder: Nachweis über vollständigen Impfschutz (zweifache Impfung) sowie einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) oder PCR-Test, der nicht älter als 24h sein darfoder: Nachweis über vollständigen Impfschutz und zusätzliche Booster-Impfung (wobei die Booster-Impfung unmittelbar nach dem Impftermin gültig wird)
oder: Nachweis über vollständigen Impfschutz (zweifache Impfung) und Nachweis über Genesung, die mindestens 28 Tage und maximal drei Monate zurück liegt (Bescheinigung über positiven PCR-Test, Bescheinigung über durchgemachte Infektion etc.)
Alle Daten müssen durch einen Lichtbildausweis verifiziert werden.
Darüber hinaus gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Haus. Die Maske darf an Steh- oder Sitzplätzen abgenommen werden.
( Menschen mit ärztlichem Attest, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen einen negativen Test vorweisen der nicht älter als 24 Std. ist. )