PUNKTEBEWERTUNG DER FORTBILDUNG IM BERGISCHEN ZAHNÄRZTEVEREIN

Zertifizierte Fortbildung

Qualitätsgesicherte kontinuierliche Fortbildung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was im Januar 2003 beim Bergischen Zahnärzteverein als freiwilliges Pilotprojekt von DGZMK und BZÄK gestartet wurde, ist mittlerweile seit 1. Januar 2004 für jeden Kassenzahnarzt gesetzliche Vorschrift geworden: Der Nachweis zertifizierter Fortbildungsveranstaltungen, dokumentiert durch Fortbildungsnachweise über die bei unseren Veranstaltungen erlangten Fortbildungspunkte. Dieses System zertifizierter qualitätsgesicherter kontinuierlicher Fortbildung, niedergelegt in den Leitsätzen und Empfehlungen der DGZMK und der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung [343 KB] , ist in ein bundesweit geltendes System zur Zertifizierung von Fortbildungsanbietern und einem einheitlichen Punktesystem eingebunden, das vom Beirat Fortbildung der ZZQ (Zentralstelle für Zahnärztliche Qualitätssicherung) in Zusammenarbeit mit der DGZMK und der Bundeszahnärztekammer verwaltet wird. Die Entscheidung über die Akkreditierung sonstiger Anbieter zur Vergabe von Fortbildungspunkten wurde im Januar 2004 vom Beirat Fortbildung des ZZQ an die regional zuständigen Zahnärztekammern abgegeben. Die Zahnärztekammern mit ihren Fortbildungsinstituten, sowie die DGZMK, ihre Gruppierungen (der BZÄV) und die in der DGZMK organisierten wissenschaftlichen Fachgesellschaften sind automatisch akkreditiert.

 

Vorgeschichte - Freiwilliges Pilotprojekt

Durch die Kooperation mit der DGZMK beteiligt sich der Bergische Zahnärzteverein seit Jahresbeginn 2003 als Untergruppierung der DGZMK an einem Pilotprojekt für qualitätsgesicherte kontinuierliche Fortbildung. Dieses Pilotprojekt war freiwillig und eine Weiterentwicklung eines Punktesystems, das die DGZMK und die APW intern schon seit Jahren praktizierten. Neu war die Tatsache, dass man nicht nur innerhalb der APW Punkte sammeln konnte, sondern bei allen Institutionen, die sich am Pilotprojekt beteiligten. Forciert wurde dieses Projekt durch die Tatsache, dass in den letzten Jahren der Gesetzgeber der Forderung nach einem Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsangeboten für Ärzte und Zahnärzte immer mehr Nachdruck verlieh. Für die Teilnahme an unseren anerkannten Fortbildungsmaßnahmen konnten seit 2003 auch bei uns Fortbildungspunkte erworben werden.

Die DGZMK und APW haben im Oktober 2001 die Einführung eines Fortbildungssiegels [27 KB] auf der Grundlage von erworbenen Fortbildungspunkten (150 Punkte in drei Jahren) beschlossen.

Die Bundeszahnärztekammer verabschiedete im Juni 2002 in Anlehnung an das Pilotprojekt der Ärzte und die Beschlüsse der DGZMK ebenfalls ein Konzept zum freiwilligen Nachweis von Fortbildung als Pilotprojekt. Die Koordination wurde dem ZZQ übertragen. Mehrere Zahnärztekammern beteiligten sich an dem auf drei Jahre angelegten Pilotprojekt.

Hierbei haben die beteiligten Zahnärztekammern und die DGZMK eine Punktebewertung (s.u.) für die verschiedenen Formen von Fortbildung vereinbart, die eng an die Punktebewertung der Ärztekammern angelehnt ist. In diesem Punktesystem wird eine aktive Beteiligung der Teilnehmer oder Lernerfolgskontrollen mit Zusatzpunkten bewertet. Auch die Lektüre von Fachliteratur und Informationsbeschaffung über neue Medien wird in dem Punktesystem angemessen berücksichtigt.

 

Gesetzliche Forderungen

Das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) beinhaltet eine Verpflichtung zur Fortbildung für jeden Kassenzahnarzt. Zum 1. Juli 2014 ist für die vergangenen 5 Jahre der Nachweis über insgesamt 125 Punkte zu erbringen. Grundlage ist das hier dargestellte Punktesystem.

 

Zwei Vorteile für Sie:

1) Sie können der KZV gegenüber nachweisen, dass Sie die geforderten 125 Punkte in 5 Jahren durch zertifizierte Fortbildung erlangt haben.

2) Wenn Sie 150 Punkte in 3 Jahren sammeln, können Sie das Fortbildungssiegel der DGZMK beantragen und dadurch Ihren Patienten gegenüber Ihre Fortbildungstätigkeit dokumentieren.

Punktebewertung:

In der folgenden Tabelle sehen Sie die Kriterien für die Bewertung der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen, wie sie Ihnen auf unseren Fortbildungsnachweisen ausgewiesen werden.

A Vortrag und Diskussion, Symposien, Tagungen, Workshops, Seminare, Kongresse o. ä. (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde (entspricht 45 Minuten)
max. 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernkontrolle pro Veranstaltung
B Fortbildung mit aktiver Beteiligung jedes Teilnehmers:
Praktische Kurse, Praktische Übungen, Studiengruppen, Qualitätszirkel, aktive Falldemonstrationen, Visiten, Hospitationen (In- und Ausland)

1 Punkt pro Fortbildungsstunde
max. 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt pro Halbtag für Arbeit am Patienten, Phantom, Hands-on als
wesentlicher Kursinhalt mit praktischer Lernkontrolle
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung
C Interaktive Fortbildung:
elektronische, audiovisuelle, visuelle Medien o. ä. mit Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform oder elektronisch

1 Punkt pro Ãœbungseinheit (entspricht 45 Minuten)
2 Punkte pro Übungseinheit (aufwändige CME Beiträge, peer-reviewed*)
D Referententätigkeit (auch Qualitätszirkel-Moderatoren) gemäß den
Leitsätzen der DGZMK/BZÄK**
2 Punkte pro Veranstaltung (zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer)
E Erfolgreich absolviertes Abschlussgespräch/ Falldarstellung nach einem Curriculum
15 Punkte zusätzlich einmalig pro Curriculum
F Anerkennung von ärztlichen Fortbildungsangeboten, die eine offizielle Punktezuteilung erhalten haben
G Selbststudium durch Fachliteratur
10 Punkte pro Jahr
  Auch im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den Leitsätzen der BZÄK/ DGZMK/ KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser Punktebewertung bewertet. Der Zahnarzt/ die Zahnärztin müssen selbst einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der dies plausibel darlegt.
* Continous Medical Education Beiträge, von Experten begutachtet
** gilt nur für Vorträge für Mediziner und medizinisches Assistenzpersonal