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Das Hauptmerkmal restaurativer Maßnahmen im bleibenden Gebiss ist die Wiederholungsrestauration, das heißt dass jeder Zahnarzt in Deutschland numerisch mehr insuffiziente Restaurationen (incl. Kronen und Brücken) ersetzt als er primäre Läsionen versorgt. Diese Tätigkeit wird als „Re-Dentistry“ bezeichnet und oftmals dadurch charakterisiert, dass das Verhältnis von Reparatur und Neuanfertigung fast immer zu letzterem tendiert. Außerdem wird die Reparatur noch immer von manchem abwertend als „Pfusch“ diskreditiert. Das kommt primär daher, dass die Restauration schon eine Reparatur der Läsion darstellt, und die Reparatur der Restauration somit die „Reparatur der Reparatur“ wäre. Das scheint mit dem Qualitätsbewusstsein mancher Kollegen nicht vereinbar, diese Herangehensweise ist jedoch als falsch zurückzuweisen, da sie von übertriebenen Lebensdauerannahmen zahnärztlicher Restaurationen ausgeht. Betrachtet man die unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten und erwägt Reparatur versus Neuanfertigung, so ist auch die Entfernbarkeit der als insuffizient eingestuften Restauration zu erörtern: Hier zeigen die adhäsiv befestigten Restaurationen klare Tendenzen in Richtung Reparatur, da die rotierende Entfernung dieser meist sehr gut an die Zahnhartsubstanzen angepassten Füllungen selbst mit optischen Vergrößerungshilfen schwer und langwierig ist. Im Umkehrschluss heißt das auch, dass bei Zeitnot unter wirtschaftlichen Bedingungen in der Praxis unnötig gesunde Zahnhartsubstanz verloren ginge. Bei Amalgamfüllungen und Kronen trifft dies durch den Kontrast zu Schmelz und Dentin nicht in dem Maße zu, aber auch hier geht bei der Entfernung Zahnhartgewebe verloren.
Bei einer indikationsgerechten Abwägung von Vor- und Nachteilen kann der Möglichkeit der intraoralen Reparatur von Restaurationen heute eine gute klinische Prognose bescheinigt werden.