Samstag, 20 Februar 2021 10:00

„Update Dentalrecht“ - Rechtswissen für die Praxis

Referent:

Vortrag

Samstag, 20.02.2021 - 10:00 bis 12:00 Uhr als Webinar

 

Registrieren Sie sich bitte für das Datum und die Uhrzeit, die Ihnen am besten passen:
https://zoom.us/webinar/register/WN_LdV5kS9aQRKLr_ujj58p7g

 

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Webinar.

 

Zahnärzte erhalten für diese Veranstaltung 2 Fortbildungspunkte (BZÄK/DGZMK).


 

Teilnahmegebühren: 
Mitglieder des BZÄV und der ZGiH gebührenfrei
Nichtmitglieder 30,00 €

 

Abstract:

1. Medizinprodukte-Verordnung

Die Europäische Verordnung über Medizinprodukte(Medical Device Regulation, EU 2017/745 – MDR) löst das Medizinproduktegesetz (MPG) ab. Wie schon das MPG bestimmt die MDR das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten sowie deren Zubehör und dessen Anwendung in der Europäischen Union. Darunter fallen in der Praxis zum Beispiel Klammern, Zahnfüllungen, Zahnspangen, Zahnkronen und Schrauben, auch wenn die Medizinprodukte in der Form einer Sonderanfertigung  hergestellt werden.

2. Wie korrupt ist die Zahnheilkunde?

Im Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nach langer Diskussion in Kraft getreten. Damit sind neue Straftatbestände zur Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen  begründet worden. Zahnärzte haben sich von ihren Laboren getrennt und die Annahme von Geschenken verweigert, um ja nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit zu kommen. Wie sieht es vier Jahre später tatsächlich aus. Alles nur Schall und Rauch?

3. Gehalt & Umsatzbeteiligung angestellter Zahnärzte

Beim Gehalt für Vorbereitungsassistenten sowie angestellten Zahnärzten sind grundsätzlich verschiedene Vergütungsmodelle möglich – sehr üblich ist ein vereinbartes Fixgehalt in Kombination mit einer leistungsabhängigen Umsatzbeteiligung. Aber das geht auch besser.

4. „Ein Zeugnis für den Zahnarzt“

Zahnärzte präsentieren sich und ihre Praxen auf allen Kanälen des Internets und werden vice versa dort auch bewertet. Negative Bewertungen zum Beispiel auf Bewertungsportalen sind mehr als ärgerlich und können auch die eigene berufliche Tätigkeit nachhaltig schädigen. Gegen unwahre oder herabsetzende Bewertungen ist man aber nicht schutzlos.