Samstag, 26.08.2023 - 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr ( Präsenzveranstaltung )
Historische Stadthalle Wuppertal
Johannisberg 40
42103 Wuppertal
www.stadthalle.de
Die Veranstaltung ist nicht anmeldepflichtig!!
Für Nichtmitglieder beträgt die Kursgebühr € 75,00.
Bitte bringen Sie diesen Betrag am Veranstaltungstag mit.
Zahnärzte erhalten für diese Veranstaltung 3 Fortbildungspunkte (BZÄK/DGZMK).
Abstract:
„Update Dentalrecht“
- Aktuelle Rechtsfragen in der Zahnarztpraxis –
1. Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung im Lichte des „Stechuhrenurteils“
Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter „objektiv, verlässlich und zugänglich“ zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt und damit Politik und Unternehmen in Zugzwang gebracht. Für Ihre Zahnarztpraxis sollte das aber kein Problem sein, wenn Sie eine robuste Methode der Zeiterfassung implementieren.
2. Das neue Nachweisgesetz und was es für Arbeitsverträge bedeutet
Seit dem 1. August 2022 gilt das neue Nachweisgesetz (NachwG). Für Arbeitergeber heißt das, dass sie Ihren Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen ausführlich auflisten und schriftlich aushändigen müssen – zumindest auf Nachfrage und bei Neueinstellungen sogar sofort. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Strafe von bis zu 2.000 Euro verhängt werden.
Wir erläutern, was jetzt zu tun ist.
3. Fallstricke bei Kündigungen von Arbeitsverträgen
Abmahnung - Kündigungsgrund - Kündigungsfrist und immer wieder Abfindung.
In der Regel unterliegen Zahnärzte nicht dem Kündigungsschutzgesetz, weil sie selten mehr als 10 relevante Mitarbeiter beschäftigen. Gleichwohl finden sich Arbeitgeber und Gekündigte oft vor dem Arbeitsgericht wieder, weil Formalia missachtet wurden und streiten um Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Wir erklären die Schrittfolgen, um Fallstricke zu umgehen.
4. "Schadensprophylaxe -
Ein Ratgeber zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Patienten.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne, sagt der Volksmund. Gerade deshalb sollte ein verantwortlicher Umgang mit Behandlungsrisiken zum Qualitätsmanagement einer jeden Zahnarztpraxis gehören.
Wir erläutern wie Sie korrekt Ihre gesetzlichen Pflichten zur Information und Aufklärung erfüllen und warum es nicht nur schwarz und weiß in der Schadensprophylaxe gibt.
5. Ferner aus der aktuellen Rechtsprechung:
Kostenlose Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen?
Negative Bewertungen im Internet
Durchsuchung in der Zahnarztpraxis
Werbung am Beispiel „Kinderzahnarztpraxis“ und „Kinderzahnärztin“
Gewinnerzielung im Praxislabor.